AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wildemedien, Inh. Lisa Wilde


§ 1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen, Werkleistungen, Dienstleistungen, Gestaltungsleistungen, Produktionsabwicklungen und sonstigen Leistungen von


Wildemedien, Inh. Lisa Wilde
info@wildemedien.de
www.wildemedien.de
0151 53 77 71 50
Dieselstraße 84
33334 Gütersloh


(im Folgenden: Auftragnehmerin)
gegenüber ihren Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Die Auftragnehmerin bietet ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge kommen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.


§ 2 Vertragsschluss


Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Flyern, Broschüren, Präsentationen, Preislisten, E-Mails oder sonstigen Unterlagen stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt wird oder mit der Leistungsausführung auf Grundlage des zuvor unterbreiteten Angebots begonnen wird.


§ 3 Leistungsumfang


Art und Umfang der geschuldeten Leistung bestimmen sich nach dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie den dort in Bezug genommenen Unterlagen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet die Auftragnehmerin nur die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
Gestaltungsleistungen können insbesondere die Konzeption, Gestaltung, Reinzeichnung, Aufbereitung von Druckdaten sowie die Erstellung digitaler Werbemittel umfassen.
Leistungen, die über den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere Zusatzleistungen, Nachträge, nachträgliche Änderungswünsche, Mehraufwand, Eilleistungen oder sonstige Erweiterungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
Der Kunde stellt der Auftragnehmerin die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Unterlagen, Informationen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin und werden gesondert vergütet, soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich angemessen um den Zeitraum, in dem der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt.
Soweit die geschuldete Leistung ihrer Art nach abnahmefähig und abnahmereif ist, gilt sie als abgenommen, wenn die Auftragnehmerin dem Kunden die Fertigstellung in Textform mitgeteilt hat, der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang wesentliche Mängel in Textform rügt und die Abnahme nicht wegen dieser Mängel verweigert. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


§ 4 Webseitenvermittlung


Webseitenleistungen werden nicht selbst erbracht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit Webseitenprojekte lediglich vermittelt oder angebahnt werden, beschränkt sich die Leistung auf die Vermittlung, Vorabstimmung oder Weiterleitung an ein externes Unternehmen. In diesen Fällen kommt der Vertrag über die eigentliche Webseitenleistung ausschließlich mit dem ausführenden Drittunternehmen zustande.


§ 5 Fremdleistungen und Druckabwicklung


Zur Vertragserfüllung können externe Dienstleister, insbesondere Druckereien, Produktionspartner, Bilddatenbanken, Lizenzgeber oder sonstige Drittanbieter eingesetzt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auswahl dieser Drittanbieter durch die Auftragnehmerin.
Soweit Druckleistungen Bestandteil des Auftrags sind, kann die Produktion und Lieferung über eine externe Druckerei erfolgen. Die Lieferung kann unmittelbar an den Kunden erfolgen. Übliche Unterlagen des eingesetzten Druckdienstleisters können der Lieferung beigefügt sein.
Der Einsatz externer Druckdienstleister erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung. Für hieraus resultierende Leistungen gelten im Verhältnis zum Kunden die gesetzlichen Vorschriften und die Haftungsregelungen
dieser AGB. Branchenübliche, technisch nicht vermeidbare oder materialbedingte Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Papier, Beschnitt, Falzung, Weiterverarbeitung oder Darstellung, stellen keinen Mangel dar, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde.
Soweit körperliche Produkte auf Wunsch des Kunden versendet werden, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden, sobald die Sendung an das ausführende Transportunternehmen, die Druckerei oder die sonst zur Versendung bestimmte Person übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung unmittelbar durch einen Drittanbieter an den Kunden erfolgt.


§ 6 Vergütung und Zahlung


Für die Vergütung gelten in erster Linie die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise und Zahlungsregelungen. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand. Pauschalpreise können im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Im vereinbarten Preis sind, soweit nichts anderes geregelt ist, zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Überarbeitungen, zusätzliche Änderungswünsche oder Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
Fremdkosten, insbesondere Druckkosten, Produktionskosten, Lizenzkosten, Versandkosten oder sonstige Drittanbieterleistungen, werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Soweit Druckkosten oder sonstige Fremdkosten durch die Auftragnehmerin abgerechnet werden, kann dies mit einem gesonderten Aufschlag erfolgen.
Anzahlungen können vereinbart werden. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.


§ 7 Kündigung / Projektabbruch


Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, richten sich Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Fall der Beendigung des Vertrags sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Stunden, verbindlich beauftragten Fremdleistungen sowie nicht mehr stornierbare Kosten vom Kunden zu vergüten. Bereits begonnene Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.


§ 8 Korrekturen, Freigaben und Druckfreigabe


Entwürfe, Zwischenergebnisse und Endfassungen sind vom Kunden nach Erhalt zeitnah zu prüfen. Änderungswünsche sind in Textform mitzuteilen.
Vor der Beauftragung von Druckleistungen oder der Veröffentlichung digitaler Inhalte ist die Freigabe des Kunden in Textform einzuholen. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die finale Fassung inhaltlich und gestalterisch geprüft wurde und in dieser Form umgesetzt werden soll.
Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die freigegebene Fassung, soweit die betreffenden Inhalte, Angaben oder Abweichungen für ihn erkennbar waren. Die Haftungsregelungen dieser AGB bleiben im Übrigen unberührt.


§ 9 Nutzungsrechte


An Entwürfen, Gestaltungen, Layouts, Reinzeichnungen, digitalen Werbemitteln, Texten, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Rechte bei der Auftragnehmerin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit Nutzungsrechte eingeräumt werden, richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Übertragung auf Dritte oder Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Offene Dateien, Rohdaten, Quelldateien, Layoutdateien, bearbeitbare Vorlagen oder sonstige Arbeitsdateien sind nicht geschuldet und werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
Nicht ausgewählte oder nicht vergütete Entwürfe dürfen nicht genutzt werden.


§ 10 Drittmaterial und Lizenzen


Drittmaterial wie Bilder, Schriften, Stockmaterialien, Icons, Templates oder sonstige lizenzpflichtige Inhalte kann entweder durch den Kunden selbst oder durch die Auftragnehmerin für das jeweilige Projekt beschafft werden, soweit die jeweiligen Lizenzbedingungen dies zulassen. Die Beschaffung und Verwendung solcher Inhalte erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall.
Sämtliche Rechte an solchem Drittmaterial richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Es werden keine darüber hinausgehenden Rechte eingeräumt oder übertragen.
Eine Weitergabe von Drittmaterial, offenen Dateien oder sonstigen lizenzpflichtigen Inhalten an den Kunden erfolgt nur, wenn und soweit dies nach den jeweiligen Lizenzbedingungen zulässig ist. Andernfalls erhält der Kunde lediglich das Recht, das Material im vereinbarten Projektkontext zu nutzen.
Sofern der Kunde Lizenzen selbst erwirbt, ist er für die ordnungsgemäße Lizenzierung und die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen selbst verantwortlich. Der Kunde versichert, dass er über die zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien erforderlichen Rechte verfügt.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Rechtsverletzungen, die daraus resultieren, dass der Kunde lizenziertes Material außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs verwendet oder gegen Lizenzbedingungen verstößt.


§ 11 Haftung


Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung aus sonstigen zwingenden gesetzlichen Gründen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist oder im Fall einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht insbesondere für vom Kunden freigegebene oder gelieferte Inhalte sowie für technische, systembedingte oder plattformbedingte Darstellungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs der Auftragnehmerin. Die Haftungsregelungen dieses Paragraphen bleiben im Übrigen unberührt.


§ 12 Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Auftragnehmerin.
Hinweis zur Verwendung
Diese AGB sind für den reinen B2B-Bereich konzipiert. Sie sollten jedem Angebot beigefügt werden. Im Angebot sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die beigefügten AGB gelten und Bestandteil des Vertrags werden. Sie sollten zudem zusätzlich auf der Internetseite vorgehalten werden. Soweit eine Verwendung von Arbeitsergebnissen, Logos, Kundennamen, Screenshots, Referenzen oder sonstigen Projektbestandteilen zu Zwecken der Eigenwerbung in Betracht kommt, sollte hierfür vorab eine gesonderte Freigabe des Kunden in Textform eingeholt werden, sofern nicht bereits eine ausdrückliche Berechtigung hierfür besteht. Für Webseitenleistungen, die lediglich vermittelt werden, sollte in Angebot, Website und Kommunikation zusätzlich deutlich gemacht werden, dass die eigentliche Leistung durch ein externes Unternehmen erbracht wird.

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